CHE-109.735.516

Personalstiftung Transporta in Liquidation

Basisinformationen

CHE-109.735.516
St.Jakobs-Str. 220
4052 Basel
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (7)

in Brittnau, von Mels
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Giebenach, von Ebnat-Kappel
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter) / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thürnen, von Diegten
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter) / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Pratteln, von Schwanden bei Brienz
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreter) / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Malans, von Thalheim an der Thur
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitnehmervertreterin) / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberwil, von Oberentfelden
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schopfheim
Präsident als Stiftungsrat (Arbeitgebervertreter) / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Maspero Daniele Ausgetreten
in Oberrüti, von Pieterlen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.03.2022
Tripet Serge Ausgetreten
in Therwil, von Val-de-Ruz
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.07.2020

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterfirma sowie weiterer Unternehmungen, die sich der Stiftung angeschlossen haben, sowie für Angehörige und Hinterlassene solcher Arbeitnehmender gegen die wirtschaftlichen Folgen des Wegfalles des Erwerbseinkommens infolge Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben und ebenso Leistungen bei unverschuldeten Notlagen erbringen. Die Stiftung kann nebst den reglementarischen Leistungen auch weitere freiwillige Vorsorgeleistungen erbringen. Die Ausrichtung solcher Leistungen wird nach pflichtgemässem Ermessen des Stiftungsrats bestimmt und kann mit Auflagen verbunden werden.

Revisionsstelle

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