CHE-109.621.870

Personalstiftung gallus Ferd. Rüesch AG

Basisinformationen

CHE-109.621.870
c/o Gallus Ferd. Rüesch AG
Harzbüchelstrasse 34
9016 St. Gallen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 01:49 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Zürich, von Davos
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Flawil, von Flawil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hundwil, von Ringgenberg (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Gallen, von Leuggern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (4)

Trupo Alessandra Ausgetreten
in Dietikon, von Zürich
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.04.2024
Rau Henry Ausgetreten
in Steisslingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.01.2023
Rüdlinger Ivo Ausgetreten
in Münchwilen TG, von Wiesendangen
Mitglied des Stiftungsrates / Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.03.2022
Wäspi Martin Ausgetreten
in Gams, von Stein am Rhein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 25.04.2019

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma und ihre Angehörigen und Hinterbliebenen sowie Personen, für die der Arbeitnehmer zu seinen Lebzeiten in erheblichem Umfang gesorgt hat. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Firmen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Firmen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Solche Beschlüsse sind der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgen dürfen weder Gratifikationen, Teuerungs- oder ähnliche Lohnzulagen noch irgendwelche Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des BVG bzw. seiner Vollzugsverordnungen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften.]

Revisionsstelle

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