CHE-109.738.207
Personalstiftung der faigle ag
Basisinformationen
Letzte Änderung:
21.05.2026 · Abgleich mit Handelsregister: 31.10.2026 · Zefix ↗
Eingetragene Personen (4)
in Altdorf UR, von Realp
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Tegerfelden, von Wohlen (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Glarus Nord, von Glarus Süd
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Zulauf Felix Ausgetreten
in Feuerthalen, von Feuerthalen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026
Eberhardt Jürg Ausgetreten
in Raron, von Raron
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026
Lüthi Frank Ausgetreten
in Wohlen AG, von Wohlen AG
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2026
Bäbler Armin Ausgetreten
in Mollis (Glarus Nord), von Glarus Süd
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die nachstehend bezeichneten Destinatäre gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Destinatäre sind die Arbeitnehmer der Firma, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Durch Beschluss des Stiftungsrats, kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Betrieben, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Betrieben die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anschlussvereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Beiträge der Arbeitgeber können aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind. Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen ausser zu Vorsorgezwecken keine Leistungen ausgerichtet werden, zu denen die Firmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B. Teuerungs-, Familien- und Kinderzulagen, Gratifikationen etc.).
Öffentliche Aufträge (SIMAP) 2 Einträge · 2× Auftragnehmer
Angaben der Firma
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