Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (1)
bis 21.08.2025
Zweck
Betrieb eines Handwerkunternehmens insbesondere Ausführung sämtlicher Bodenlegerarbeiten. Kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und jede Art von Unternehmen erwerben, halten, veräussern oder finanzieren, Grundstücke erwerben, halten und veräussern, alle kommerziellen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck im Zusammenhang stehen und alle Massnahmen ergreifen, die den Unternehmenszweck angemessen fördern oder mit diesem im Zusammenhang stehen.