Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften. Sie kann Darlehen gewähren, Garantien und Bürgschaften eingehen sowie Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung erbringen. Die Gesellschaft kann im übrigen Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und alle Rechtshandlungen vornehmen und Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens zu fördern und den Gesellschaftszweck zu erreichen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.