Eingetragene Personen (10)
in Courfaivre (Haute-Sorne), von Arni (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lausanne, von San Vittore
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Winterthur, von Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Suchy, von Vernier
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Meilen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (9)
Lena Rébecca
Ausgetreten
in Delémont, von Arni (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 23.12.2025
bis 13.08.2025
Ferrari Aldo
Ausgetreten
in Baulmes, von Villars-sous-Yens
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.08.2025
Amrein Werner Anton
Ausgetreten
in Bern, von Kriens
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.08.2024
Migy François-Xavier Paul
Ausgetreten
in Coeuve, von Coeuve
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 14.07.2021
Morard Jeanny
Ausgetreten
in Grône, von Ayent
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 14.07.2021
Müller Keller Evelyn
Ausgetreten
in Oberwil BL, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 14.07.2021
Schärer Rennenkampff Corinne Debora
Ausgetreten
in Bern, von Busswil bei Melchnau
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.07.2020
Bielmann Alain
Ausgetreten
in Fribourg, von Rechthalten
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.11.2018
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Gewerkschaft UNIA und dieser nahestehender Organisationen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer nahestehenden Organisation erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann auch Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit ausrichten. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.
Revisionsstelle
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Monbijou 61 Immobilien AG
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Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP)
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Zivag Verwaltungen AG
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