CHE-109.931.655

Pensionskasse SWISS Cockpit

Basisinformationen

CHE-109.931.655
c/o SWISS International Air Lines
St. Jakobs-Strasse 7
4052 Basel
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Oftringen, von Oftringen
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bülach, von Kirchberg (SG)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Richterswil, von Wädenswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kloten, von Oberrieden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Klettgau
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rubigen, von Bowil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (4)

Järmann Marco Ausgetreten
in Uster, von Röthenbach im Emmental
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.06.2025
Jonas Patrick Ausgetreten
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.09.2023
Hail Felix Ausgetreten
in Bülach, von Chur
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.06.2020
Öwerdieck Nina Ausgetreten
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.03.2019

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Cockpitpersonals der Stifterfirma, die unter den Gesamtarbeitsvertrag zwischen Swiss International Air Lines Ltd. und Aeropers, fallen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Ebenfalls können Personen versichert werden, die unter den gleichen Gesamtarbeitsvertrag fallen und in einer wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmung tätig sind. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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