CHE-109.733.279

Pensionskasse Selmoni in Liquidation

Basisinformationen

CHE-109.733.279
c/o Ernst Selmoni AG
Aliothstrasse 4
4142 Münchenstein
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 19:40 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Kaiseraugst, von Kaiseraugst
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Riehen, von Riehen
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Duggingen, von Frenkendorf
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Günsberg, von Oekingen
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Altkirch
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bubendorf, von Bubendorf
Präsident des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

Wyss Thomas Ausgetreten
in Reinach, von Hubersdorf
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.03.2021
Tschudin Roland Ausgetreten
in Liestal, von Bubendorf
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.12.2020
Müller Heinz Ausgetreten
in Schwyz, von Basel
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.05.2020

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterin und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebenden, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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