CHE-109.753.537

Pensionskasse Partner P-Schweiz

Basisinformationen

CHE-109.753.537
c/o PricewaterhouseCoopers AG
St.Jakobs-Str. 25
4002 Basel
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 17:14 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (11)

in Schwerzenbach, von Widnau
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Bauma
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arni, von Lauperswil
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freienbach, von Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Eschenbach (LU)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dällikon, von Kaiseraugst
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Begnins, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freienbach, von Freienbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Horgen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Altendorf
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (4)

Bischof Judith Ausgetreten
in Zürich, von Eggersriet
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.02.2026
in Hermance
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.09.2024
Räbsamen Stefan Ausgetreten
in Zollikon, von Mosnang
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.10.2022
Brunner Roman Ausgetreten
in St. Gallen, von Laupersdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.09.2020

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Partner der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, für Partner, die nach Austritt aus der Partnerschaft in der Stifterfirma weiterbeschäftigt werden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatare geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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