CHE-114.669.227

Pensionskasse Mondelez Schweiz

Basisinformationen

CHE-114.669.227
Lindbergh-Allee 1
8152 Glattpark (Opfikon)
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (13)

in Erlinsbach, von Erlinsbach (AG)
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Reutigen, von Diemtigen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Meilen, von Stansstad
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Baar
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thalwil, von Lützelflüh
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Thayngen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Fahrni, von Lauperswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Herrliberg, von Leissigen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kilchberg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Ahluwalia Samriti Ausgetreten
in Zollikon, von Kilchberg (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
in Meilen, von Stansstad
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Fuhrer Daniel Eric Ausgetreten
in St. Antoni, von Seedorf BE
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Zinsli Thomas Ausgetreten
in Horgen, von Chur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Hutter Tobias Ausgetreten
in Zumikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Jakob Erich Ausgetreten
in Freienstein-Teufen, von Trub
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Kraft Foods Schweiz Holding GmbH und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat ist befugt, über die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks geeigneten Mittel zu beschliessen; er kann dazu nötigenfalls das Stiftungsvermögen ganz oder teilweise verwenden. Er kann ebenfalls Versicherungsverträge zugunsten aller Destinatäre, oder eines Teils von ihnen, abschliessen oder in schon bestehende Verträge eintreten. Die Stiftung ist in diesen Fällen sowohl Versicherungsnehmerin als auch Begünstigte. Ausserhalb ihrer Personalvorsorgeverpflichtungen kann die Stiftung weder für Verpflichtungen aufkommen, die rechtlich den Arbeitgebern obliegen, noch Lohn- oder lohnähnliche Zahlungen vornehmen. Vorbehalten bleiben die Verwaltungskosten der Stiftung.

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