Eingetragene Personen (12)
in Küsnacht, von Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rheinau, von Zürich und Birwinken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bubikon, von Madiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Saint-Légier-La Chiésaz, von Saint-Légier-La Chiésaz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wallisellen, von Wallisellen
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ehrendingen, von Boswil
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rümlang, von Rümlang
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Däniken, von Oberuzwil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
bis 31.03.2026
bis 31.03.2026
Bauckhage Marcel
Ausgetreten
in Rapperswil-Jona, von Rapperswil-Jona
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Pauritsch Wolfgang
Ausgetreten
in Winterthur, von Opfikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Ryser Matthias Stephan
Ausgetreten
in Schwerzenbach, von Uster
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Marty Arnold
Ausgetreten
in Arni, von Rothenthurm
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Wüst Walter
Ausgetreten
in Andwil, von Sirnach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifter- bzw- Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützung in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.