Eingetragene Personen (10)
in Hünibach (Hilterfingen), von Zürich
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Antoni (Tafers), von Trub
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Meisterschwanden, von Disentis/Mustér
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Fischenthal, von Fischenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Nyon, von Rapperswil (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Chapelle (Glâne), von Hauterive (FR)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schüpfheim, von Schüpfheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Menzingen, von Menzingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederscherli (Köniz), von Grossaffoltern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Sigrist Christoph
Ausgetreten
in Uttigen, von Sigriswil
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.01.2026
Gerber Thomas
Ausgetreten
in Mont-Tramelan, von Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 14.09.2022
Nadenbousch Werner
Ausgetreten
in Hettiswil b. Hindelbank (Krauchthal), von Val-de-Ruz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.12.2021
Bapst Jean-Bernhard
Ausgetreten
in Cormagens (La Sonnaz), von La Roche
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 28.12.2016
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Mitglieder der fenaco Genossenschaft (nachfolgend „LANDI" genannt) und mit ihnen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Durch Beschluss des Stiftungsrats können auch Unternehmungen, die mit der LANDl finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.