CHE-109.709.370

Pensionskasse Hirslanden

Basisinformationen

CHE-109.709.370
Boulevard Lilienthal 2
8152 Glattbrugg
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Wollerau, von Grub (AR)
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Provence
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rehetobel, von Ilanz/Glion
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Richterswil, von Trachselwald
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Sils im Engadin/Segl, von Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wiedlisbach, von Aarwangen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wollerau, von Abtwil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Gossau, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sils im Engadin/Segl, von Langnau im Emmental
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (7)

Gugolz Marco Ausgetreten
in Wollerau, von Meilen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Streicher Bibiana Ausgetreten
in Montreux, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.04.2026
Streit Claude René Ausgetreten
in Küsnacht ZH, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Schärer Peter Ausgetreten
in Bargen BE, von Schönenberg ZH
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.04.2026
Widmer Nina Ausgetreten
in Wohlen bei Bern, von Ruswil
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.04.2026
Binard Pierre-Antoine Ausgetreten
in Préverenges
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Bechtiger Markus R. Ausgetreten
in Richterswil, von Mosnang
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

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