CHE-109.538.217

Pensionskasse HACO

Basisinformationen

CHE-109.538.217
Worbstrasse 262
3073 Gümligen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 01:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (10)

in Bern, von Schlieren
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederscherli (Köniz), von Lumnezia
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikofen, von Walkringen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kallnach, von Kallnach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Burgdorf, von Stüsslingen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Kirchlindach, von Fraubrunnen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bigenthal (Walkringen), von Ufhusen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Riffenmatt (Rüschegg), von Schwendibach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lohn-Ammannsegg, von Lauperswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arlesheim, von Basel
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (9)

Känzig Isabelle Ausgetreten
in Wangenried, von Wangenried
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.10.2024
Kafrosh Huma Ausgetreten
in Niederwangen b. Bern (Köniz), von Köniz
Kollektivprokura
bis 03.11.2023
Nufer Brigitte Ausgetreten
in Konolfingen, von Amriswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.01.2023
in Münchenbuchsee, von Bönigen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.01.2023
Dora Daniel Ausgetreten
in Münsingen, von Surses
Kollektivprokura
bis 03.06.2022
Wüthrich Matthias Ausgetreten
in Biglen, von Trub
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.04.2022
Rasmussen Sandra Ausgetreten
in Biberist, von Worb
Kollektivprokura
bis 03.03.2022
Dora Daniel Ausgetreten
in Romont FR, von Surses
Kollektivprokura
bis 21.08.2020
Rasmussen Sandra Ausgetreten
in Utzigen (Vechigen), von Worb
Kollektivprokura
bis 21.08.2020

Zweck

Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma sowie der Unternehmungen, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Tods des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Tods ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist oder an seine gesetzlichen Erben. Die Beiträge des Arbeitgebers können gemäss Artikel 331 Absatz 3 OR auch aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven erbracht werden. Die Stiftung kann solche Beiträge an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.

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