Eingetragene Personen (10)
in Brütten, von Nesslau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Ersigen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Baden, von Luterbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Collonge-Bellerive, von Onex
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Gallen, von Quarten und Oberriet (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hausen am Albis, von Emmen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Mont-sur-Rolle, von Val-de-Travers
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
Weuste Stefan
Ausgetreten
in Wetzikon, von Suhr
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.06.2025
Gallacher Andrew David
Ausgetreten
in Richterswil, von Richterswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.01.2025
Imoberdorf Armin
Ausgetreten
in Zollikon, von Obergoms
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.01.2025
Betz-Schwegler Sabine
Ausgetreten
in Zürich, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.09.2021
Chiomento Bruno
Ausgetreten
in Basel, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.09.2021
Brotzer Thomas
Ausgetreten
in Herrliberg, von Flums
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.04.2021
Rüegsegger Marc
Ausgetreten
in Appenzell, von Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.08.2020
bis 12.02.2020
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma ATAG Ernst & Young Holding AG, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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