Eingetragene Personen (8)
in Wallisellen, von Appenzell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Cham, von Stans
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
Bortoluzzi Maurizio
Ausgetreten
in Würenlos, von Richterswil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Bohren Christoph
Ausgetreten
in Brugg, von Grindelwald
Geschäftsführer (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Merz-Kursawe Tatjana
Ausgetreten
in Altendorf, von Brütten
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Del Carlo Sandro
Ausgetreten
in Bottmingen, von Riedholz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Stäuble Bruno
Ausgetreten
in Münchenstein, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Manser Gregory
Ausgetreten
in Riehen, von Appenzell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Gerster Yves
Ausgetreten
in Basel, von Laufen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
bis 01.04.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seinen Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und lnvalidität. Die Stiftung kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Zustimmung der Stifterfirma auch das Personal von mit der Stifterfirma wirtschaftlich verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer wirtschaftlich verbundenen Firma erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge zugunsten der Destinatäre oder eines Teiles derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Revisionsstelle
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