CHE-109.401.475

Pensionskasse dormakaba

Basisinformationen

CHE-109.401.475
Hofwisenstrasse 24
8153 Rümlang
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:13 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Zürich, von Zürich
Kollektivprokura
in Muttenz, von Oberägeri
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eglisau, von Hinwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wiesendangen, von Freienstein-Teufen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Aarau, von Gaiserwald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hedingen, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kilchberg, von Guggisberg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Erlenbach, von Breil/Brigels
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Akes Salim Ausgetreten
in Staufen, von Wallisellen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2026
in Altstätten, von Eichberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2026
Häberli Dr. Andreas Ausgetreten
in Bubikon, von Amriswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2026
Rädler Renée Ausgetreten
in St. Gallen, von Obersaxen Mundaun
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2026
Cadonau Riet Ausgetreten
in Küsnacht, von Breil/Brigels
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2026
Dörig Rolf Ausgetreten
in Küsnacht, von Appenzell
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.05.2026

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Revisionsstelle

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