CHE-109.789.185
Pensionskasse der Zuger Kantonalbank
Eingetragene Personen (8)
in Thalwil, von Rüderswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, von Glarus Süd
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, von Kaisten
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Cham, von Sachseln
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (13)
Janett Andreas
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.03.2026
Nanzer Roten Annette Marlen
Ausgetreten
in Zug, von Brig-Glis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.10.2025
Kalt Petra
Ausgetreten
in Zug, von Böttstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.12.2024
bis 18.03.2024
Bossart Dr. Jacques
Ausgetreten
in Zug, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.03.2024
Rüegsegger Dr. Urs Andreas
Ausgetreten
in Mörschwil, von Wachseldorn
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.03.2024
bis 02.05.2023
Kohler Daniel
Ausgetreten
in Zug, von Schwaderloch
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 29.08.2022
Jaggy Michael
Ausgetreten
in Baar, von Kippel
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 09.07.2020
Neuhaus Daniel
Ausgetreten
in Mettmenstetten, von Brugg
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.07.2020
Bonati Bruno
Ausgetreten
in Zug, von Buchrain
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.05.2020
Schäppi Rolf
Ausgetreten
in Cham, von Oberrieden
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.06.2018
Bisang Reto
Ausgetreten
in Arth, von Dagmersellen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.09.2016
Zweck
Vorsorge für die Mitarbeiter der Zuger Kantonalbank (einschliesslich Direktion und vollamtlich in der Bank tätigen Bankräte) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, Leistungen werden auch an deren Angehörige und andere, ihnen nahestehenden Personen erbracht, soweit das Reglement solche Ansprüche näher umschreibt