CHE-109.741.215

Pensionskasse der Pro Infirmis

Basisinformationen

CHE-109.741.215
Feldeggstrasse 71
8008 Zürich
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:13 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (7)

in Selzach, von Selzach
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Neftenbach, von Schwellbrunn
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wohlen, von Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schenkon, von Buochs
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Mathys Anna Ausgetreten
in Steinmaur, von Romanshorn
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Denoth Renato Ausgetreten
in Winterthur, von Valsot
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026

Zweck

2.1 Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Pro Infirmis und ihrer Kollektivmitglieder sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss eines Kollektivmitglieds erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. 2.2 Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. 2.3 Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Revisionsstelle

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