CHE-109.603.205
Pensionskasse der ISS Schweiz
Eingetragene Personen (10)
in Kilchberg, von Mettauertal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bremgarten, von Hergiswil bei Willisau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Therwil, von Murgenthal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lancy, von Moudon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Mellingen, von Ettingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arbon, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
Krejci Sebastian Yves
Ausgetreten
in Zürich, von Therwil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Aebi Tanja
Ausgetreten
in Thalwil, von Rüderswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Scheurer Marc Alain
Ausgetreten
in Schmitten, von Ried bei Kerzers
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Robert-Nicoud Hervé Raymond
Ausgetreten
in Neuchâtel, von Les Ponts-de-Martel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Birrer Roger
Ausgetreten
in Allschwil, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Hostettler Denis
Ausgetreten
in Le Mouret, von Guggisberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Spaziante Rocco
Ausgetreten
in Monteceneri, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Rohr Patrick
Ausgetreten
in Zürich, von Staufen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.