CHE-135.112.522
Pensionskasse der Güntensperger Gruppe
Eingetragene Personen (5)
in Reichenburg, von Lauperswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kaltbrunn, von Eschenbach (SG)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Rüegg Cyril
Ausgetreten
in Kaltbrunn, von Schmerikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Wey Sabrina
Ausgetreten
in Schmerikon, von Eschenbach (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Güntensperger Peter Josef
Ausgetreten
in Kaltbrunn, von Eschenbach (SG)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
De Luca Patrizia
Ausgetreten
in Amriswil, von Richterswil
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Vorsorgeleistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Teilliquidation, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt darin insbesondere das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.