CHE-110.315.888
Pensionskasse der Ernst Schweizer AG
Eingetragene Personen (12)
in Affoltern am Albis, von Affoltern am Albis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Weggis, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küssnacht, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hedingen, von Affoltern am Albis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Flurlingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Birmensdorf, von Weinfelden
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hedingen, von Zürich und Thalheim (AG)
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
bis 01.04.2026
bis 01.04.2026
bis 01.04.2026
bis 01.04.2026
Sorg Carmen
Ausgetreten
in Reinach, von Stäfa
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Kaufmann Jacqueline
Ausgetreten
in Affoltern am Albis, von Triengen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Kretzschmar Kathleen
Ausgetreten
in Knonau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Duss Bianca Sonja
Ausgetreten
in Oberägeri, von Reiden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Baechler Laurent
Ausgetreten
in Hausen am Albis, von Rechthalten
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Schweizer Hans-Rudolf
Ausgetreten
in Hedingen, von Flurlingen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal von mit der Stifterfirma wirtschaftlich eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer wirtschaftlich eng verbundenen Firma erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge zu Gunsten der Destinatäre oder eines Teils derselben abschliessen oder in solche bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.