CHE-111.991.595
Pensionskasse der Equans Switzerland Facility Management
Eingetragene Personen (11)
in Schaffhausen, von Aadorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Mellingen, von Münsingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eschlikon, von Degersheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Spreitenbach, von Spreitenbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schlieren, von Zürich
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (9)
bis 31.03.2026
Oeschger Christoph
Ausgetreten
in Aarau, von Gansingen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Tremp Roger
Ausgetreten
in Wohlen, von Schänis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Oetiker Kaspar
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Sammer Janine
Ausgetreten
in Eschlikon, von Degersheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Bellwald Enguenye
Ausgetreten
in Schöfflisdorf, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Moliterni Enzo
Ausgetreten
in Zürich, von Thal
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Siegrist René
Ausgetreten
in Hausen, von Fahrwangen
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Huber Michèle
Ausgetreten
in Wallisellen, von Wallisellen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer (für den Einbezug des Arbeitgebers sind Art. 4 Abs. 2 und Art. 44 Abs. 1 BVG massgebend) der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das oder die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das oder die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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