CHE-109.742.321
Pensionskasse der BASF Gruppe Schweiz
Eingetragene Personen (12)
in Nunningen, von Wettingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Konolfingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rheinfelden, von Herbetswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Mannheim, von Elgg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Blotzheim
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (15)
Halusa Dr. Matthias
Ausgetreten
in Basel, von Elgg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.04.2026
bis 29.04.2024
Sidler Patrice
Ausgetreten
in Vionnaz, von Ottenbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.11.2023
Oeschger Thomas
Ausgetreten
in Möhlin, von Mettauertal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.11.2023
Schmid Tobias Armin
Ausgetreten
in Aarau, von Ehrendingen
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.03.2022
von Allmen Oliver
Ausgetreten
in Riehen, von Lauterbrunnen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.09.2021
bis 21.05.2021
bis 10.07.2020
bis 10.07.2020
bis 10.07.2020
bis 10.07.2020
Leber Johann genannt Hans
Ausgetreten
in Mettauertal, von Mettauertal
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.07.2020
bis 10.01.2020
Odehnal Mirek Jean Pierre François
Ausgetreten
in Basel, von Lancy
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.08.2019
Buchheit Dr. Stephan Klaus
Ausgetreten
in Herznach-Ueken, von Zofingen
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und für die Arbeitnehmer der mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.