CHE-100.969.545

Pensionskasse BonAssistus

Basisinformationen

CHE-100.969.545
Industriestrasse 25
8604 Volketswil
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Gossau, von Zürich
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gossau, von Stäfa
Kollektivunterschrift zu zweien
in Aarau, von Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Glattfelden, von Montana
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberlunkhofen, von Affoltern am Albis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lachen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Trüllikon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schöftland, von Glarus Nord
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

Meissner Pia Ausgetreten
in Uster, von Uster
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2026
Kennedy Andrea Ursula Ausgetreten
in Zürich, von Flums
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.03.2026
Herzog Andrea Ausgetreten
in Lachen, von Schöftland
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausfüh-rungsbestimmungen für die Arbeitnehmer von Unternehmen aus den Branchen Handel, Dienstleistungen und Informatik, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Sie wird als Gemeinschaftsstiftung geführt. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Das Aufnahmereglement für Anschlussfirmen regelt die Voraussetzungen für den Anschluss eines Unternehmens. Es besteht kein Anspruch auf einen Anschluss. Die Aufnahmekommission der Pensionskasse BonAssistus macht Vorschläge zu Händen des Stiftungsrats, welcher entscheidet. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zusätzlich kann der Stiftungsrat über Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie z.B. bei Krankheit, Unfall oder Invalidität, im Einzelfall entscheiden.

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