Eingetragene Personen (10)
in Dübendorf, von Dübendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikon, von Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arlesheim, von Le Chenit
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thalwil, von Savièse
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Seewis im Prättigau
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
Sezer Serkan
Ausgetreten
in Hinwil, von Wetzikon (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.04.2026
Arcacia Ramirez Maria Teresa
Ausgetreten
in Urdorf, von Urdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.04.2026
Chase-Bucher Regula Helen
Ausgetreten
in Winterthur, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.04.2026
Frick Peter
Ausgetreten
in Schwerzenbach, von Rümlang
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.04.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zur Firma und den angeschlossenen Unternehmungen, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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