CHE-114.590.241

Pensionskasse Baltensperger AG

Basisinformationen

CHE-114.590.241
Albert-Einstein-Strasse 17
8404 Winterthur
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Neftenbach, von Seuzach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Beringen, von Thierachern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Winterthur, von Brütten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Fischingen, von Wila
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (5)

Rusch Reinhard Ausgetreten
in Elsau, von Appenzell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.04.2026
Pfyffer Johannes Ausgetreten
in Winterthur, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.04.2026
Manser Christa Ausgetreten
in Hagenbuch, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.04.2026
in Winterthur, von Brütten
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Kägi Martin Ausgetreten
in Pfäffikon, von Russikon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Zweck kann auch erfüllt werden durch die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die alleinigen Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

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