Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft übt die Funktion einer Holdinggesellschaft aus, in dem sie die Übernahme und die Verwaltung von Beteiligungen bezweckt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.