CHE-109.720.992
Orell Füssli-Stiftung in Liquidation
Eingetragene Personen (11)
in Dietikon, von Regensdorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Schaffhausen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uster, von Kloten
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Beringen, von Bassersdorf
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Baden, von Frauenfeld
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidatorin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Niederlenz, von Wolfenschiessen
Mitglied des Stiftungsrates / Liquidatorin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oftringen, von Oftringen
Präsidentin des Stiftungsrates / Liquidatorin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thalwil, von Ingenbohl
Vizepräsident des Stiftungsrates / Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (4)
Muratoglu Berat
Ausgetreten
in Feusisberg, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Brantschen Gerhard
Ausgetreten
in Bern, von St. Niklaus
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Glatt Timon Rolf
Ausgetreten
in Rheinfelden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Müller Beat
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2026
Zweck
Die Stiftung bezweckt Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann auch über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben in der Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod und Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch das Personal der Stifterfirma wirtschaftlich und/oder finanziell verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern die Stiftung hierzu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden. Der Anschluss einer wirtschaftlich und/oder finanziell verbundenen Firma erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der zuständigen BVG-Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.