Eingetragene Personen (3)
Ehemals eingetragene Personen (1)
Rosenberger Hans
Ausgetreten
in Zug, von Birmensdorf (ZH)
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 22.04.2021
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und Koordinierung von Beteiligungen an Unternehmungen und Gesellschaften des In- und Auslandes, insbesondere an Fabrikationsbetrieben und Handelsgesellschaften technischer Richtungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Darlehen gewähren, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Ferner kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern.
SHAB-Chronik
02.06.2026
#8f763b15-6be1-4c5d-aca5-0c81f2fc6ba9
Mutation
Mutation ORAKA AG, Luzern, neu ORAKA AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
ORAKA AG in Liquidation
Morgartenstrasse 3
6003 Luzern
Morgartenstrasse 3
6003 Luzern
ORAKA AG, in Luzern, CHE-101.559.983, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom 22.04.2021, Publ. 1005156077). Firma neu: ORAKA AG in Liquidation. Aktien neu: 50 Namenaktien zu CHF 2'000.00 [bisher: 50 vinkulierte Namenaktien zu CHF 2'000.00]. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Luzern, Abteilung 3, vom 27.05.2026 ist über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 27.05.2026, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.
Tagesregister-Nr. 5304 vom 28.05.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 77, Datum: 22.04.2021
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Luzern
29.05.2026
#faf52583-a2bd-436c-92ac-01ce2c432e82
KK01
Vorläufige Konkursanzeige ORAKA AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 27.05.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Konkursamt Luzern, Zentralstrasse 28, Postfach 3541, 6002 Luzern
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