Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Finanzierung, das Verwalten und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft kann Liegenschaften und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen und Agenturen im In- oder Ausland errichten. Die Gesellschaft kann für ihre Gesellschafter oder für andere Gruppengesellschaften Sicherheiten bestellen und Garantien abgeben sowie ihren Gesellschaftern oder anderen Gruppengesellschaften Darlehen gewähren.