CHE-110.165.927
Oeschger-Hintermann Stiftung der NHG
Eingetragene Personen (4)
in Gümmenen (Mühleberg), von Neuchâtel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Meikirch, von Wyssachen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Buones Aires, von Fieschertal
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Landiswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (3)
Schär-Born Dora Magdalena
Ausgetreten
in Bern, von Wyssachen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.12.2024
Rustichelli Ariane
Ausgetreten
in Bern, von Neuchâtel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.12.2024
Schellenberg Heinrich
Ausgetreten
in Buenos Aires, von Zollikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.11.2022
Zweck
Die Stiftung bezweckt die finanzielle Unterstützung von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen in Argentinien. Die Unterstützung kann in folgenden Fällen gewährleistet werden: Wenn Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen in Argentinien ohne eigenes Verschulden in wirtschaftliche Not geraten sind und ohne Unterstützung ihre Existenz verlieren müssten. Die Unterstützungsleistungen sollen über bestehende Hilfsquellen hinaus verwendet werden. Anspruchsberechtigt ist somit, wer alle anderen, ihm oder ihr zustehenden Unterstützungsleistungen ausgeschöpft hat und dennoch Not leidet. Wenn Kinder von Auslandschweizern und Auslandschweizerinnen in Argentinien dank finanzieller Unterstützung in die Lage gebracht werden können, eine Bildung/Ausbildung zu geniessen, welche ihnen ohne diese finanzielle Unterstützung versagt wäre. Wenn Schweizer Gemeinschaften ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht in der Lage wären, Projekte zu verwirklichen, welche der Entwicklung und der Förderung der entsprechenden Gemeinschaft dienen. In allen erkannten Unterstützungsfällen sollen die Unterstützungsleistungen möglichst schnell und unbürokratisch ausgerichtet werden. Einzelheiten bezüglich der jeweiligen Anspruchsberechtigung (persönlich und sachlich) für Unterstützungsleistungen werden vom Stiftungsrat im Reglement über die Anspruchsberechtigung geregelt. Insofern es sich um Unterstützung von natürlichen Personen handelt, dürfen Geschlecht, Alter und persönliche Lebensführung der Antragstellenden nicht ins Gewicht fallen. Die Stiftung hat gemeinnützlichen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.