Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, den Unterhalt, die Verwaltung und die Veräusserung von Liegenschaften und Beteiligungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen oder Vertretungen im In- und Ausland errichten sowie andere Unternehmen erwerben oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann auf eigene Rechnung Vermögenswerte verwalten, insbesondere Liegenschaften erwerben, finanzieren, erstellen, verwalten und veräussern. Sie kann Patent-, Lizenz- und andere Immaterialgüterrechtsgeschäfte tätigen.