CHE-495.682.428
Obeya Digital Solutions GmbH in Liquidation
Eingetragene Personen (2)
Ehemals eingetragene Personen (3)
bis 30.06.2022
Auf der Maur Michael Andreas
Ausgetreten
in Risch, von Eriswil
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
bis 30.06.2022
Moser Andreas Peter
Ausgetreten
in Diessenhofen, von Besenbüren
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.07.2021
Zweck
Erbringung von Beratungsleistungen aller Art für privatwirtschaftliche, öffentlich rechtlich, gemeinnützige und andere Organisationen sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im ln- und Ausland, Handel mit Gütern aller Art sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im ln- und Ausland, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Information Technology (IT) sowie Handel mit und Herstellung von Soft- und Hardware im In- und Ausland, Beratung, Konzeption, Design, Realisierung und Betreuung von Internet- und Multimedia-Projekten sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im in- und Ausland; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten
SHAB-Chronik
04.06.2026
#b52efb9f-b247-4d7a-959d-14691f25d27a
KK04
Kollokationsplan und Inventar Obeya Digital Solutions GmbH
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 24.06.2026
Ablauf der Frist: 24.06.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 14.06.2026
Ablauf der Frist: 14.06.2026
Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug