CHE-495.682.428

Obeya Digital Solutions GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-495.682.428
Holzhäusernstrasse 32A
6343 Rotkreuz
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 05.06.2026 04:52 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Lauerz, von Besenbüren
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift
in Stühlingen, von Doppleschwand
Gesellschafterin
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (3)

Schindler Marco Ausgetreten
in Knonau, von Knonau
Gesellschafter
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 30.06.2022
in Risch, von Eriswil
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift
bis 30.06.2022
Moser Andreas Peter Ausgetreten
in Diessenhofen, von Besenbüren
Gesellschafter und Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.07.2021

Zweck

Erbringung von Beratungsleistungen aller Art für privatwirtschaftliche, öffentlich rechtlich, gemeinnützige und andere Organisationen sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im ln- und Ausland, Handel mit Gütern aller Art sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im ln- und Ausland, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Information Technology (IT) sowie Handel mit und Herstellung von Soft- und Hardware im In- und Ausland, Beratung, Konzeption, Design, Realisierung und Betreuung von Internet- und Multimedia-Projekten sowie Erbringung damit verbundener Dienstleistungen im in- und Ausland; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten

SHAB-Chronik

04.06.2026 #b52efb9f-b247-4d7a-959d-14691f25d27a
KK04
Kollokationsplan und Inventar Obeya Digital Solutions GmbH Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 24.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 14.06.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

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