Eingetragene Personen (1)
Zweck
Das Einzelunternehmen bezweckt den Betrieb eines Beratungsunternehmens in Spezialbereichen des Bauwesens, darin eingeschlossen sind die Durchführung von Zustandserfassungen, Devisierungen, Fachbauleitungen, Expertisen, Baubegleitungen, Überwachungen, Instandsetzungskonzepte, Fachplanungen, Schulungen und vergleichbare Tätigkeiten. Das Einzelunternehmen kann alle Geschäfte tätigen, welche mit diesem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang steht oder geeignet ist, ihn zu fördern. Das Einzelunternehmen kann sich an andere Unternehmen beteiligen oder sich in Interessengemeinschaften verbinden sowie Liegenschaften erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Das Einzelunternehmen kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.