CHE-295.947.554
O Performance KLG in Liquidation
Eingetragene Personen (2)
Zweck
Erbringen von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, insbesondere in den Bereichen Massage und Athletiktraining. Die Kundschaft soll die für die Dienstleistung erforderliche Zeit und der entsprechende Trainings- und Erholungsraum geboten werden. Die Gesellschaft verkauft Therapieartikel, wie Massagecrèmes, Schönheitsartikel, Tapes usw.
SHAB-Chronik
13.07.2026
#f44ee8a2-b393-4abb-ad79-00ec41e61bba
Mutation
Mutation O Performance KLG, Bern, neu O Performance KLG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
O Performance KLG in Liquidation
Aarbergergasse 46
3011 Bern
Aarbergergasse 46
3011 Bern
O Performance KLG, in Bern, CHE-295.947.554, Kollektivgesellschaft (SHAB Nr. 120 vom 23.06.2023, Publ. 1005776116). Firma neu: O Performance KLG in Liquidation. Mit Entscheid des zuständigen Einzelgerichts vom 06.07.2026 wurde über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 06.07.2026, 11:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.
Tagesregister-Nr. 13128 vom 08.07.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 120, Datum: 23.06.2023
Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Bern
08.07.2026
#648561b0-d4e3-403f-83a9-28049610197b
KK01
Vorläufige Konkursanzeige O Performance KLG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 06.07.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
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