Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art. Sie kann ferner Finanzierungs-, Vermittlungs-, Handels- und Dienstleistungsgeschäfte für eigene oder fremde Rechnung tätigen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Niederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.