Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Veräusserung, Vermittlung und Verwaltung von Liegenschaften jeglicher Art sowie die Überbauung von Grundstücken im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten sowie sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.