CHE-162.891.202

NOVO Bautechnik AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-162.891.202
Gerligenstrasse 5
6274 Eschenbach LU
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
100'000.00 CHF
Datenstand: 22.05.2026 06:48 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Malters, von Hospental
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Zweck

Fabrikation, Planung, Handel sowie Lieferung und Montage von Metallbau und Industriekomponenten. Errichtung von Zweigniederlassungen. Erwerb und Veräusserung von Liegenschaften und Wohneigentum.

SHAB-Chronik

22.05.2026 #e8e991c9-0bdd-4af6-b11b-580ddf0d6ede
KK04
Kollokationsplan und Inventar NOVO Bautechnik AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Im Konkursverfahren der NOVO Bautechnik AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 11.06.2026 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 11.06.2026 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 11.06.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 01.06.2026

Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens

Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.

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