Zweck
Führung eines Architekturbüros. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, überbauen, belehnen und veräussern, sich an andern Unternehmungen beteiligen sowie gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben und verkaufen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.