CHE-152.180.430
Novagips Bau AG in Liquidation
Eingetragene Personen (1)
Ehemals eingetragene Personen (2)
bis 10.03.2026
Weidinger Peter Andrea
Ausgetreten
in Chur, von Chur
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 27.02.2026
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erstellung von Neu- und Umbauten sowie den Betrieb eines Gipsergeschäftes. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
SHAB-Chronik
30.06.2026
#5f733c5a-18f5-4dad-9971-7af2e56c7134
Mutation
Mutation Novagips Bau AG, Sargans, neu Novagips Bau AG in Liquidation
Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
↓ Details
Novagips Bau AG in Liquidation
c/o Erduran & Partner Rechtsanwälte AG
Zürcherstrasse 1
7320 Sargans
c/o Erduran & Partner Rechtsanwälte AG
Zürcherstrasse 1
7320 Sargans
Novagips Bau AG, in Sargans, CHE-152.180.430, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 47 vom 10.03.2026, Publ. 1006591795). Firma neu: Novagips Bau AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis der Konkursrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 23.06.2026 mit Wirkung ab dem 23.06.2026, 09.30 Uhr.
Tagesregister-Nr. 7688 vom 25.06.2026
Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 47, Datum: 10.03.2026
Kontaktstelle: Amt für Handelsregister und Notariate Kanton SG
25.06.2026
#2f773abf-0c2b-4684-9218-84ebab4b2547
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Novagips Bau AG
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 23.06.2026
Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.
Publikation nach Art. 222 SchKG.