Zweck
Betrieb eines Augenoptikfachgeschäftes für Brillen und Kontaktlinsen, einschliesslich deren Anpassung, Vornahme von Brillenglasbestimmungen und Erbringen jeglicher Dienstleistung in der Augenoptik sowie Handel mit optischen und optoelektronischen Artikeln.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 26.05.2026.