CHE-496.464.489

Nexus Events AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-496.464.489
Thurgauerstrasse 117
8152 Glattpark (Opfikon)
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
200'000.00 CHF
Datenstand: 09.06.2026 05:18 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Opfikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (2)

Streib Christoph W. Ausgetreten
in Otelfingen, von Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.11.2025
in Zürich, von Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 17.11.2025

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung sowie den Vertrieb von Software und erbringt Dienstleistungen im Bereich der Informatik. Die Gesellschaft erwirbt, verwaltet und verkauft Immaterialgüter sowie Immaterialrechte. Des Weiteren erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen im Bereich Eventmanagement. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

05.06.2026 #04299948-1549-4c62-8e04-a35fdb95ac4d
KK04
Kollokationsplan Nexus Events AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 05.06.2026 beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen.
Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden.
Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.
Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Wallisellen schriftlich einzureichen:
Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 25.06.2026
Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen

Bezirksgericht Bülach
Postfach
8180 Bülach

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8180 Bülach

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