CHE-114.876.878

Netzanstalt Zollikon

Basisinformationen

CHE-114.876.878
Bergstrasse 20
8702 Zollikon
📍 Karte ↗
IOR
Datenstand: 21.05.2026 02:30 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (5)

in Uster, von Bannwil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dübendorf, von Kemmental
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikon, von La Chaux-de-Fonds
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikon, von Küsnacht (ZH)
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Sägesser Adrian Ausgetreten
in Laax, von Bannwil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Keller Matthias Ausgetreten
in Bern, von Konolfingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Anstalt nimmt die Aufgabe wahr, das Gebiet der Politischen Gemeinde Zollikon mit Elektrizität, Gas und Wasser zu versorgen. Sie kann weitere, damit zusammenhängende Geschäfte sowie Datennetze betreiben. Sie ist verpflichtet, die Elektrizitätsgrundversorgung und die Wasserversorgung sicherzustellen. Sie vertreibt Elektrizität, welche über die Grundversorgung hinaus geht, und erbringt Gas und nach ihrem Ermessen Datendienste sowie weitere Infrastrukturdienstleistungen und betreibt diese Tätigkeiten nach wirtschaftlichen und wettbewerbsgerechten Grundsätzen. Flächendeckende Dienstleistungen nach Radio- und Fernsehgesetz sowie Fernmeldegesetz erbringt sie nur, wenn sie von der Gemeinde damit beauftragt ist. Die Anstalt fördert unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze die nachhaltige Energieproduktion sowie die nachhaltige und haushälterische Verwendung von Energie und Wasser. Sie kann auch ausserhalb der Politischen Gemeinde Zollikon tätig sein. Sie beachtet das übergeordnete Recht und vollzieht die von Bund und Kanton der Gemeinde übertragenden Aufgaben in ihrem Tätigkeitsbereich. Die Anstalt ist verpflichtet, die Erschliessung und den Netzanschluss innerhalb der Bauzonen gegen Entrichtung der Anschlussbeiträge sicherzustellen, die bestehenden genutzten Netzanschlüsse ausserhalb der Bauzonen zu erhalten und neue Netzanschlüsse ausserhalb der Bauzonen gegen Entrichtung der Anschlussbeiträge zu erstellen, Endverbrauchern mit Grundversorgung nach Massgabe des StromVG die gewünschte Menge an Elektrizität mit der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Tarifen zu liefern.

Revisionsstelle

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