Eingetragene Personen (2)
Zweck
Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, insbesondere dauernde Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmungen des Handels und der Industrie, sowie Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.