CHE-109.528.963

NDB Keramik AG in Liquidation

Basisinformationen

CHE-109.528.963
Wiesenstrasse 17
9327 Tübach
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
250'000.00 CHF
Datenstand: 25.06.2026 04:50 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Tübach
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (5)

Baumann Tanja Ausgetreten
in Tübach, von Appenzell
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.08.2024
Brunner Christian Ausgetreten
in Ermatingen, von Neckertal
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.01.2024
Brezovac Darko Ausgetreten
in Rorschach
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 29.01.2021
Baumann Tanja Ausgetreten
in Goldach, von Appenzell
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.03.2019
Brunner Christian Ausgetreten
in St. Gallen, von Hemberg
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.03.2019

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt das Ausführen von Keramik- und Natursteinbelägen sowie von Bauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Immobilien im In- und Ausland erwerben, verwalten und veräussern, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. [Anpassung aufgrund geänderter Eintragungspraxis.]

SHAB-Chronik

24.06.2026 #fbf414c0-577c-4d1d-82a6-f34705629605
KK04
Kollokationsplan und Inventar NDB Keramik AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 14.07.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 06.07.2026

Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen

Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen

Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

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