CHE-110.399.359

Naulekh-Stiftung Schweiz-Nepal

Basisinformationen

CHE-110.399.359
Im Wiesengrund 4
9546 Tuttwil
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 13:24 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Wädenswil
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
in Wängi, von Muolen
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
in Kloten, von Trin und Herisau
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
in Wängi, von Basel
Präsidentin des Stiftungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (3)

Lüthi Werner Ausgetreten
in Kilchberg ZH, von Lauperswil
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
bis 12.09.2024
Heuscher Jasmine Ausgetreten
in Winterthur, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
bis 20.12.2022
Jost Andreas Ausgetreten
in Stäfa, von Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
Einzelunterschrift
bis 15.07.2022

Zweck

Die Stiftung bezweckt den Bau, Unterhalt und Betrieb einer Primarschule in Poyan, Nepal, die finanzielle Unterstützung des Lehrkörpers, weitere Aktivitäten, welche die Ausbildung von Jugendlichen im Khumbugebiet betreffen, sowie die finanzielle Unterstützung der Kinder aus Poyan beim Besuch einer höheren Schule. Sie kann auch Beiträge leisten an die Infrastruktur des Dorfes. Die Stiftung kann die Ausbildung der Lehrkräfte an Primarschulen und die Schulung von Berufsleuten in ländlichen Gebieten mit speziellen Weiterbildungsangeboten fördern. Ebenso kann sie weitere Bildungsprojekte unterstützen. Diese sollen vor allem Personen aus abgelegenen Gebieten und von Minderheiten berücksichtigen. Die Stiftung wird dabei in erster Linie Jugendliche aus dem Khumbugebiet unterstützen. Dazu arbeitet sie allenfalls mit anderen Organisationen sowie Behörden zusammen. Voraussetzung dafür sind den Mitgliedern des Stiftungsrates persönlich bekannte Partner in Nepal. Sie kann dafür auch mit entsprechenden Ausbildern Anstellungsverträge abschliessen. Die Stiftung kann die Koordination weiterer Hilfsprojekte übernehmen. Die Auswahl der Destinatäre und die Verteilung der Zuwendungen liegen im Ermessen der Stiftung. Kein Destinatär hat einen Rechtsanspruch auf die Ausrichtung einer Zuwendung durch die Stiftung.

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