CHE-109.624.839

Nanny Huber-Werdmüller-Stiftung

Basisinformationen

CHE-109.624.839
Flüelastrasse 51
8047 Zürich
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 21.05.2026 02:25 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Oetwil am See, von Richterswil
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikon, von Bachs
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Basel, von Aesch (BL)
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rapperswil-Jona, von Zürich
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

in Zürich, von Zollikon
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
in Rapperswil-Jona, von Zürich und Schaffhausen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Der Zweck kann Insbesondere erfüllt werden durch die Erbringung von freiwilligen Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Invalidität und Tod; die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer; die Erbringung von Leistungen zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen. Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven). Weiter bezweckt die Stiftung die Unterstützung der Arbeitnehmer und deren Hinterbliebenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Revisionsstelle

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