Zweck
Betrieb von Modefachgeschäften für den Verkauf von Kleidern, Schuhen sowie damit zusammenhängenden Accessoires und anderen Produkten; kann Garantien, Übernahme von Bürgschaften und Bestellungen anderer Sicherheiten für Verbindlichkeiten von Dritt- und Gruppengesellschaften gewährleisten, Liegenschaften erwerben sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 27.05.2026.