CHE-455.360.183

MySwissRide GmbH

Basisinformationen

CHE-455.360.183
Hanfackerstrasse 13
8155 Niederhasli
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 04.08.2026 04:35 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Niederhasli
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (1)

in Küsnacht, von Zollikon
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt das Betreiben einer Internetplattform betreffend alle mit dem Zweck der Gesellschaft zusammenhängenden Dienstleistungen insbesondere im Limousinen-Service und alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft erbringt und vermittelt Personen und Warentransport. Sie vermittelt die Vermietung, den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen für den Limousinen-Service. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern, vermieten und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Dritte und Tochtergesellschaften eingehen.

SHAB-Chronik

03.08.2026 #340e4b64-4d51-47b0-a61b-6e31401446e9
KK01
Vorläufige Konkursanzeige MySwissRide GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum des Auflösungsentscheids: 18.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Aufgelöste Gesellschaft gemäss Art. 731b OR

Konkursamt Niederglatt
Kaiserstuhlstrasse 42
8172 Niederglatt

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